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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Delicato Foodservice GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen

zwischen dem Kunden und der Firma Delicato. Abweichende, entgegenstehende oder

ergänzende AGB des Kunden (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden

nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich

schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden

wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 Mit der Bekanntgabe dieser AGB treten unsere bisherigen Geschäftsbedingungen außer

Kraft; dies gilt auch für solche, die auf älteren Einkaufsberechtigungen aufgedruckt sind.

1.3 Soweit im Markt eine Geschäftshausordnung zur Kenntnis gebracht wird (z.B. durch

Aushang, schriftliche Mitteilung etc.), gelten die dortigen Bestimmungen ergänzend zu diesen

Bedingungen. Im Fall von Unklarheiten haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vorrang.

2. Angebote / Preise

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Die genannten Preise sind Netto-Tagespreise in Euro ohne Umsatzsteuer, es sei denn,

Bruttopreise werden gesondert kenntlich gemacht. Die jeweils geltende, gesetzliche

Umsatzsteuer wird zusätzlich zu den Netto-Tagespreisen gemäß den gesetzlichen Vorschriften

erhoben.

2.3 Eine Abnahme von Waren unterhalb der von uns jeweils festgelegten

Mindestabnahmemenge (kleinste Gebinde Größe) ist ausgeschlossen. Die Öffnung oder

Beschädigung von Originalgebinden oder Verpackungen führt zur Kauf- und

Abnahmeverpflichtung.

3. Entgelt- und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 5 Monaten nach Rechnungsstellung zu

zahlen.

Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist die Gutschrift auf unserem Bankkonto

entscheidend. Danach berechnen wir für jede Zahlungsaufforderung eine Pauschale bis zu einer

Höhe gemäß §288 Abs. 5 BGB. Bei Verzug sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt des Verzuges

in § 288 Abs. 2

BGB genannten Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als Verzugszins zu

verlangen. Bei Verzug einer Rechnung werden auch alle weiteren Rechnungen sofort fällig.

3.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-Karte/Überweisung oder SEPA-

Firmenlastschrift-Mandat.

4. Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt)

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher uns

gegen den Großhandel zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Das gilt auch

dann, wenn einzelne Forderungen von uns in laufende Rechnung aufgenommen worden sind und

der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Großhandels,

insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der

Großhandel ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt nur dann ein Rücktritt

vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

4.2 Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder

verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

4.3 Der Großhandel ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.

Mit dem Großhandel wird bereits jetzt vereinbart, dass alle seine Ansprüche gegen die

Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des

Kaufpreises, hiermit an uns abgetreten sind. Der Großhandel ist befugt, diese Forderung

einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Großhandel

seinen uns gegenüber obliegenden Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und

nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Großhandel

die an uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug

erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den

Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.

4.4 Greifen Dritte auf die Ware zu, an der wir uns das Eigentum ganz oder zum Teil vorbehalten

haben, hat der Großhandel uns davon unverzüglich per Fax, E-Mail oder telefonisch zu

informieren. Bei Vollstreckungsmaßnahmen ist der Gerichtsvollzieher darauf hinzuweisen, dass

Dritteigentum besteht.

5. Leergut und Pfand

5.1 Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Gebinde (Paletten, Kasten, Kisten,

Mehrwergflaschen, Fässer, Pre- oder Postmixbehälter, Rollcontainer etc. – ausgenommen

Einweggebinde, im Folgenden als Leergut bezeichnet) bleiben im Eigentum der Firma Delicato

Foodservice GmbH und werden dem Kunden als Sachdarlehen zur vorübergehenden

bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.

5.2 Eine bestimmungswidrige Verwendung sowie jedwede Verfügung (z.B. Verpfändung,

Sicherungsübereignung, Veräußerung etc.) über das Leergut ist unzulässig.

5.3 Ein, für die Überlassung des Leergutes von uns festgesetztes Pfand, ist bei Übergabe der

Ware zu bezahlen.

5.4

Der Kunde ist zur Übergabe des Leergutes in ordnungsgemäßem (in vollen Kästen, sortiert

nach Güte, Art und Sorten dem Gelieferten entsprechend) und unbeschädigten Zustand

verpflichtet. Die Rückgabe erfolgt frachtfrei auf Gefahr des Kunden. Ein Rückgabeanspruch

kann von uns vier Wochen nach Lieferung/Übergabe gegenüber dem Kunden geltend gemacht

werden.

5.5 Eine Rücknahmepflicht besteht nur in Bezug auf von uns stammendes Leergut, nicht für

Fremdleergut. Unverhältnismäßige Mehrrückgaben von Leergut (über 5 % der Vollgutlieferung

an einen Kunden) können abgelehnt werden.

5.6 Für nicht zurückgegebenes Leergut hat der Kunde – unter Anrechnung des von ihm

gezahlten Pfandgeldes – Schadensersatz in Höhe von 75 % in Höhe des

Wiederbeschaffungsneuwertes, mindestens aber in Höhe des gezahlten Pfandgeldes zu leisten.

6. Gewährleistung und Haftung 

6.1 Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus Mängeln

verjähren in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit bezieht oder wir eine schriftliche Beschaffenheitsgarantie

abgegeben haben; in diesen Fällen verjähren die Ansprüche in zwei Jahren.

6.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern)

in Bezug auf erkennbare Mängel, Stückzahlrichtigkeit, Gewicht und Größe zu überprüfen (§ 377

HGB) und Rügen schriftlich uns gegenüber zu erklären.

Soweit der Kunde nicht binnen 2

Werktagen ab Erhalt der Ware gerügt hat, gilt dies als Bestätigung, dass er diese Prüfung

durchgeführt hat und keine erkennbaren Abweichungen/Mängel bestehen. Erst später erkennbare

(verborgene) Mängel hat er innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich

anzuzeigen.

6.3 Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch

(Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung

nach unserer Wahl) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder

Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder

unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig

verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit

unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen,

wenn wir erfolglos drei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben.

6.4 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach

Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung,

Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder

durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Beweis, dass der Sachmangel

bei Gefahrübergang bestanden hat, obliegt von Anfang an dem Kunden; eine Beweislastumkehr

findet zu keiner Zeit statt.

6.5 Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die

Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt

berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen

Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen

Leistung beanspruchen kann. Nur in diesem Fall erstreckt sich unsere Haftung auch auf

notwendige zusätzliche Verwendungen des Kunden, die durch die Nachbesserung notwendig

werden, insbesondere Aus/Einbaukosten oder Installationen/Konfigurationen.

6.6 Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit bezieht.

6.7 Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.8 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für Ansprüche nach § 478 BGB (Rückgriff des

Wiederverkäufers auf den Lieferanten). Für Fremderzeugnisse treten wir unsere

Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Der

Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung Statt an. Sollte der Kunde seine

Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer nicht durchsetzen können, weil dieser nicht

leistungsfähig ist, lebt unsere Gewährleistungsverpflichtung wieder auf.

7.Datenschutzhinweise

7.1 Hiermit informieren wir Sie darüber, dass Ihre personenbezogenen Daten wie z. B. Name,

Firma und Adresse sowie Rechnungs- und Zahlungsdaten bei uns und bei unseren

Auftragnehmern zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und genutzt werden. Wir

verpflichten uns zu entsprechender Kontrolle der Auftragnehmer, damit die Einhaltung des

Datenschutzes von uns gewährleistet bleibt.

7.2 Wir sind berechtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen

Kreditinformationssystemen einzuholen. Sofern wir einen von den Auskunfteien ermittelten

Score abfragen, können wir diesen als Entscheidungshilfe nutzen. Bei Nichtzahlung sind wir

berechtigt, unsere Forderungen extern zu realisieren.

7.3 Wir nutzen Ihre personenbezogene Daten, auch Ihre Emailadresse oder Telefonnummer, zum

Zwecke der Werbung und Markt- und Meinungsforschung für eigene Produkte. Sie können der

Nutzung jederzeit widersprechen.

7.4 Sie sind berechtigt, sich in Datenschutzfragen an unseren Datenschutzbeauftragten unter

melani@delicatofood.de zu wenden.

8. Wirksamkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz

oder teilweise ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der

übrigen Teile solcher Klauseln nicht berührt.

Köln, 20.03.2013

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