AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Delicato Foodservice GmbH
1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Kunden und der Firma Delicato. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende AGB des Kunden (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich
schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden
wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Mit der Bekanntgabe dieser AGB treten unsere bisherigen Geschäftsbedingungen außer
Kraft; dies gilt auch für solche, die auf älteren Einkaufsberechtigungen aufgedruckt sind.
1.3 Soweit im Markt eine Geschäftshausordnung zur Kenntnis gebracht wird (z.B. durch
Aushang, schriftliche Mitteilung etc.), gelten die dortigen Bestimmungen ergänzend zu diesen
Bedingungen. Im Fall von Unklarheiten haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vorrang.
2. Angebote / Preise
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Die genannten Preise sind Netto-Tagespreise in Euro ohne Umsatzsteuer, es sei denn,
Bruttopreise werden gesondert kenntlich gemacht. Die jeweils geltende, gesetzliche
Umsatzsteuer wird zusätzlich zu den Netto-Tagespreisen gemäß den gesetzlichen Vorschriften
erhoben.
2.3 Eine Abnahme von Waren unterhalb der von uns jeweils festgelegten
Mindestabnahmemenge (kleinste Gebinde Größe) ist ausgeschlossen. Die Öffnung oder
Beschädigung von Originalgebinden oder Verpackungen führt zur Kauf- und
Abnahmeverpflichtung.
3. Entgelt- und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 5 Monaten nach Rechnungsstellung zu
zahlen.
Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist die Gutschrift auf unserem Bankkonto
entscheidend. Danach berechnen wir für jede Zahlungsaufforderung eine Pauschale bis zu einer
Höhe gemäß §288 Abs. 5 BGB. Bei Verzug sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt des Verzuges
in § 288 Abs. 2
BGB genannten Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als Verzugszins zu
verlangen. Bei Verzug einer Rechnung werden auch alle weiteren Rechnungen sofort fällig.
3.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-Karte/Überweisung oder SEPA-
Firmenlastschrift-Mandat.
4. Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt)
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher uns
gegen den Großhandel zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Das gilt auch
dann, wenn einzelne Forderungen von uns in laufende Rechnung aufgenommen worden sind und
der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Großhandels,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der
Großhandel ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
4.2 Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder
verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
4.3 Der Großhandel ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Mit dem Großhandel wird bereits jetzt vereinbart, dass alle seine Ansprüche gegen die
Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des
Kaufpreises, hiermit an uns abgetreten sind. Der Großhandel ist befugt, diese Forderung
einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Großhandel
seinen uns gegenüber obliegenden Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Großhandel
die an uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.
4.4 Greifen Dritte auf die Ware zu, an der wir uns das Eigentum ganz oder zum Teil vorbehalten
haben, hat der Großhandel uns davon unverzüglich per Fax, E-Mail oder telefonisch zu
informieren. Bei Vollstreckungsmaßnahmen ist der Gerichtsvollzieher darauf hinzuweisen, dass
Dritteigentum besteht.
5. Leergut und Pfand
5.1 Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Gebinde (Paletten, Kasten, Kisten,
Mehrwergflaschen, Fässer, Pre- oder Postmixbehälter, Rollcontainer etc. – ausgenommen
Einweggebinde, im Folgenden als Leergut bezeichnet) bleiben im Eigentum der Firma Delicato
Foodservice GmbH und werden dem Kunden als Sachdarlehen zur vorübergehenden
bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.
5.2 Eine bestimmungswidrige Verwendung sowie jedwede Verfügung (z.B. Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Veräußerung etc.) über das Leergut ist unzulässig.
5.3 Ein, für die Überlassung des Leergutes von uns festgesetztes Pfand, ist bei Übergabe der
Ware zu bezahlen.
5.4
Der Kunde ist zur Übergabe des Leergutes in ordnungsgemäßem (in vollen Kästen, sortiert
nach Güte, Art und Sorten dem Gelieferten entsprechend) und unbeschädigten Zustand
verpflichtet. Die Rückgabe erfolgt frachtfrei auf Gefahr des Kunden. Ein Rückgabeanspruch
kann von uns vier Wochen nach Lieferung/Übergabe gegenüber dem Kunden geltend gemacht
werden.
5.5 Eine Rücknahmepflicht besteht nur in Bezug auf von uns stammendes Leergut, nicht für
Fremdleergut. Unverhältnismäßige Mehrrückgaben von Leergut (über 5 % der Vollgutlieferung
an einen Kunden) können abgelehnt werden.
5.6 Für nicht zurückgegebenes Leergut hat der Kunde – unter Anrechnung des von ihm
gezahlten Pfandgeldes – Schadensersatz in Höhe von 75 % in Höhe des
Wiederbeschaffungsneuwertes, mindestens aber in Höhe des gezahlten Pfandgeldes zu leisten.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus Mängeln
verjähren in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bezieht oder wir eine schriftliche Beschaffenheitsgarantie
abgegeben haben; in diesen Fällen verjähren die Ansprüche in zwei Jahren.
6.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern)
in Bezug auf erkennbare Mängel, Stückzahlrichtigkeit, Gewicht und Größe zu überprüfen (§ 377
HGB) und Rügen schriftlich uns gegenüber zu erklären.
Soweit der Kunde nicht binnen 2
Werktagen ab Erhalt der Ware gerügt hat, gilt dies als Bestätigung, dass er diese Prüfung
durchgeführt hat und keine erkennbaren Abweichungen/Mängel bestehen. Erst später erkennbare
(verborgene) Mängel hat er innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich
anzuzeigen.
6.3 Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch
(Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung
nach unserer Wahl) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder
Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder
unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig
verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen,
wenn wir erfolglos drei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben.
6.4 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach
Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung,
Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder
durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Beweis, dass der Sachmangel
bei Gefahrübergang bestanden hat, obliegt von Anfang an dem Kunden; eine Beweislastumkehr
findet zu keiner Zeit statt.
6.5 Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die
Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt
berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen
Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen
Leistung beanspruchen kann. Nur in diesem Fall erstreckt sich unsere Haftung auch auf
notwendige zusätzliche Verwendungen des Kunden, die durch die Nachbesserung notwendig
werden, insbesondere Aus/Einbaukosten oder Installationen/Konfigurationen.
6.6 Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bezieht.
6.7 Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.8 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für Ansprüche nach § 478 BGB (Rückgriff des
Wiederverkäufers auf den Lieferanten). Für Fremderzeugnisse treten wir unsere
Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Der
Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung Statt an. Sollte der Kunde seine
Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer nicht durchsetzen können, weil dieser nicht
leistungsfähig ist, lebt unsere Gewährleistungsverpflichtung wieder auf.
7.Datenschutzhinweise
7.1 Hiermit informieren wir Sie darüber, dass Ihre personenbezogenen Daten wie z. B. Name,
Firma und Adresse sowie Rechnungs- und Zahlungsdaten bei uns und bei unseren
Auftragnehmern zur Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und genutzt werden. Wir
verpflichten uns zu entsprechender Kontrolle der Auftragnehmer, damit die Einhaltung des
Datenschutzes von uns gewährleistet bleibt.
7.2 Wir sind berechtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen
Kreditinformationssystemen einzuholen. Sofern wir einen von den Auskunfteien ermittelten
Score abfragen, können wir diesen als Entscheidungshilfe nutzen. Bei Nichtzahlung sind wir
berechtigt, unsere Forderungen extern zu realisieren.
7.3 Wir nutzen Ihre personenbezogene Daten, auch Ihre Emailadresse oder Telefonnummer, zum
Zwecke der Werbung und Markt- und Meinungsforschung für eigene Produkte. Sie können der
Nutzung jederzeit widersprechen.
7.4 Sie sind berechtigt, sich in Datenschutzfragen an unseren Datenschutzbeauftragten unter
melani@delicatofood.de zu wenden.
8. Wirksamkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz
oder teilweise ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der
übrigen Teile solcher Klauseln nicht berührt.
Köln, 20.03.2013